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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der PR-Media - prmaximus, Markus P. Herbig, nachfolgend als PR-Media genannt.

§ 1 Reichweite
Die Leistungen von PR-Media erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen der Partner wird hiermit widersprochen.

§ 2 Leistungsbeschreibung
PR-Media erbringt auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen unter dem Namen PR-Media folgende Dienstleistung:
Die Bereitstellung eines Eintragunssystems für Pressemitteilungen, nachfolgend als Eintragungssystem genannt, von Presse-Portalen zur Veröffentlichung von Pressemitteilungen von Dritten auf den Internetseiten von PR-Media (prmaximus.de).

§ 3 Anmeldung und Teilnahme
Die Nutzung des Eintragungssystems von PR-Media setzt die Anmeldung als Mitglied voraus. Ein Anspruch auf Anmeldung zu dem PR-Media Eintragungssystem besteht nicht. Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Mitgliedskontos unter Zustimmung u.a. zu diesen AGB. Mit der Anmeldung kommt zwischen PR-Media und dem Mitglied ein Vertrag über die Nutzung des PR-Media Eintragungssystems zustande. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährigen ist eine Anmeldung untersagt. Für die Anmeldung sind Name und Adresse der Firma oder der natürlichen Person sowie sonstige Angaben, insbesondere die in § 6 Teledienstegesetz verlangten Pflichtangaben, PR-Media mitzuteilen. Im Bedarfsfall ist der aktuelle Nachweis einer Gewerbeanmeldung, die Steuernummer und soweit vorhanden ein aktueller Handelsregisterauszug vorzulegen. Soweit der Handel, Einfuhr oder Ausfuhr mit den gewünschten Produkten lizenziert oder in sonstiger Weise durch Gesetz oder behördliche Anordnung geregelt oder beschränkt ist, hat der Partner eine entsprechende gültige Lizenz oder behördliche Erlaubnis gegebenenfalls auch für das Ausland nachzuweisen.

§ 4 Vertragsschluss
Nach Eingang der Anmeldung behält sich PR-Media eine Prüfung vor, eine Mitgliedschaft mit dem Partner abzuschließen. Die Mitgliedschaft kommt dadurch zustande, dass PR-Media die übersandte Anmeldung nach Prüfung bestätigt. Diese Bestätigung kann auch durch die Freischaltung des Accounts des Partners im Kundencenter von PR-Media und Übersendung der Zugangsdaten per E-Mail erfolgen. Gründe für eine Annahme oder Ablehnung der Anmeldung werden nicht mitgeteilt.

§ 5 Gestaltung und Ausführung der Leistung
PR-Media stellt seinen Mitgliedern das in § 2 beschriebene Eintragungssystem zur Verfügung. Die Nutzung des Eintragungssystem oder der Umfang, in dem einzelne Funktionen und Services genutzt werden können, kann von PR-Media an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden, wie z.B. Prüfung der Anmeldedaten, Mitgliedschaftsdauer oder und Zahlungsnachweise. Der Anspruch des Mitglieds auf Nutzung des PR-Media-Eintragungssystem und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. PR-Media beschränkt seine Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). PR-Media berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Mitglieder, wie z.B. durch Vorabinformationen.

§ 6 Aktualisierungspflicht
Die mit der Anmeldung oder sonst übersandten Angaben der Mitglieder sind nach den Vorgaben von PR-Media regelmäßig zu aktualisieren. Kommt der Partner diesen Anforderungen nicht nach, kann nach Aufforderung und Ablauf einer gesetzten angemessenen Frist zur Vornahme der Ergänzung das Vertragsverhältnis gekündigt werden.

§ 7 Abrechnung
Die Abrechnung über Aussendungen über das PR-Media-Eintragungssystem erfolgt ausschließlich über PR-Media. Eine kostenpflichtige Buchungungsaussendung kommt erst dann zustande, wenn der Beitrag für den ersten Leistungszeitraum (in der Regel 1 Monat) direkt an PR-Media bezahlt wurde.

§ 8 Freischaltung
Die Freischaltung des Partners und Veröffentlichung seiner Pressemitteilungen erfolgt erst, sobald alle von PR-Media angeforderten Unterlagen vorliegen, der Mindestguthabenbetrag bei PR-Media eingegangen ist und die Abgleichung der Angebote des Partners mit dem Produktkatalog abgeschlossen ist, was regelmäßig binnen 14 Tagen geschehen sollte.

§ 9 Freistellung
Die Mitglieder garantieren gegenüber PR-Media die Legalität ihrer Angebote, insbesondere dass, falls erforderlich, die Qualifikationen und gewerblichen Voraussetzungen zur Verbreitung der gewünschten Pressemitteilungen besitzen und keine verbotenen, indizierten, oder sonst in irgendeiner Weise gesetzlich unzulässige Inhalte auf den angebotenen Internetseiten darstellen. PR-Media übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Garantie dafür, dass das Mitglied berechtigt ist, die von Ihm zu verbreitende Pressemitteilung tatsächlich auf den gewünschten Presse-Portalen publiziert wird. Das Angebot von Inhalten mit pornographischen, rassistischen, propagandistischen, politisch radikalen o. ä., gesetzlich verbotenen oder indizierten Inhalten über das von PR-Media betriebene Eintragungssystem ist ausgeschlossen. Sofern PR-Media von solchen Angeboten Kenntnis erhält, ist sie berechtigt, ohne Einhalten einer Kündigungsfrist das verbotene Angebot sofort von den Web-Seiten zu entfernen und das Mitglied von dem Eintragungssystem auszuschließen. Das Mitglied verpflichtet sich, PR-Media gegebenenfalls von allen Ansprüchen Dritter, die diese durch Angebote, Handlungen oder Unterlassungen der Mitglieder aufgrund Marken-, Wettbewerbs-, sonstiger gewerblicher Schutzrechte oder durch sonstige Rechte erwerben können, freizustellen oder zu befreien und eventuell PR-Media entstandenen Schaden dieser zu ersetzen. Dies gilt sinngemäß auch für behördliche oder gerichtliche oder sonstige hoheitliche Anordnungen. Sollte PR-Media in Anspruch genommen werden, hat das Mitglied alles zu tun, um weiteren Schaden abzuwenden, insbesondere hat er PR-Media notwendige Unterlagen und Dokumente, die sich in seinem Besitz befinden oder die er besorgen kann, zur Verfügung zu stellen, und Auskünfte zu geben, soweit diese zur Rechtsverfolgung notwendig sind.

§ 10 Kündigung
Beide Parteien haben das Recht den Vertrag jederzeit zu kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung an die angegebene Adresse oder per Email. Eingezahlte Credits (Mitgliedskonto mit Guthaben in Euro) verlieren dann - sofern nicht verbraucht - Ihre Gültigkeit. Ein Auszahlungrecht besteht nicht.

§ 11 Gewährleistung, Garantie
Die Haftung von PR-Media gilt nicht für die Verfügbarkeit des Internets beim Kunden oder den Mitgliedern. Den Parteien ist bekannt, dass Software und Datenbanken grundsätzlich nicht fehlerfrei sind und daher ständiger Pflege bedarf. PR-Media ist es vorbehalten, zur Durchführung notwendiger Wartungsarbeiten die Seiten vom Netz zu nehmen. PR-Media haftet auch nicht für Ausfallzeiten aufgrund notwendiger Pflege- und Wartungsarbeiten oder neu aufgetauchter Fehler. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Leistungserbringung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Dritten eintreten, hat PR-Media auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Fall kann PR-Media die vertraglich definierte Leistung angemessen hinausschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag kostenfrei zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen.

§ 12 Haftung
PR-Media stellt lediglich ein Eintragungssystem für Pressemeldungen zur Verfügung. Es wird keine Garantie für die Reichweite oder Veröffentlichung auf den gewünschten Presse-Portalen vergeben. Schadensersatzansprüche gegen PR-Media sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigem Verhaltens entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet PR-Media für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn ein von PR-Media garantiertes Leistungsmerkmal beabsichtig gerade, den Partner gegen solche Schäden abzusichern. Soweit die Haftung von PR-Media ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von PR-Media.

§ 13 Schriftformklausel
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Beurkundung durch die Geschäftsleitung. Insbesondere Absprachen per Email gelten nur, wenn Sie zusätzlich schriftlich bestätigt wurden.

§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen PR-Media und Partner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstandort ist Nürnberg. Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Abstimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. In diesem Falle verpflichten sich die Partner , eine Lösung zu finden, welche rechtlich oder wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitgehend entspricht.

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